Änderung der Provisionsteilung beim Immobilienverkauf
10. Februar 2021
Seit dem 23.12.2020 gelten neue Regeln beim Immobilienverkauf
Nach langen Verhandlungen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr nun entschieden. Seit dem 23.12.2020 sind Immobilienmakler beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen verpflichtet, auch den Verkäufer bei der Zahlung der Provision mit ins Boot zu nehmen. So müssen Verkäufern nunmehr mindestens die Hälfte der Gesamtprovision zahlen. Diese neue Regelung bezieht sich jedoch nicht auf Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser. Hier sind die Beteiligten weiterhin frei in der Ausgestaltung der Provision.
Das Team von viveto, Denisé Freidhof und ich hatten einen spannenden Tag in Chemnitz - Es ging um einen aktiven Austausch zum Thema "Der Leipziger Immobilienmarkt aktuell und in der Zukunft"