10. Februar 2021
Nach langen Verhandlungen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr nun entschieden. Seit dem 23.12.2020 sind Immobilienmakler beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen verpflichtet, auch den Verkäufer bei der Zahlung der Provision mit ins Boot zu nehmen. So müssen Verkäufern nunmehr mindestens die Hälfte der Gesamtprovision zahlen. Diese neue Regelung bezieht sich jedoch nicht auf Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser. Hier sind die Beteiligten weiterhin frei in der Ausgestaltung der Provision.