... jedoch gab es von Seiten der Immobiliengutachter immer wieder Einwände, die Änderungen seien nicht weitreichend genug und die Transparenz der Immobilienbewertung sei mit den geplanten Änderungen nicht zufriedenstellend hergestellt. Ziel der Reform des Wertermittlungsrechts ist es, die derzeit einzelnen bestehenden Richtlinien in einer Richtlinie zusammenzufassen und transparenter zu gestalten. Derzeit wird der Gesetzesentwurf überarbeitet. Der Abschluss des Verordnungsgebungsverfahrens ist für die erste Jahreshälfte geplant.